Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim Landesjugendwerk der AWO S-H e.V. sind Freiwilligendienste im sozialen Bereich. Junge Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zu engagieren und damit etwas für die Gesellschaft zu tun. Ein freiwilliger Einsatz fördert die Entwicklung der Persönlichkeit, bietet Orientierung bei der Berufswahl und vermittelt wichtige Kompetenzen für das weitere Leben.

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es?

Beide Freiwillligendienste erfolgen vor allem in sozialen Einrichtungen. Wir bieten zum Beispiel in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, in der Altenhilfe, in der Pflege, in Einrichtung für Menschen mit Behinderungen, in Migrationsdiensten, in Krankenhäusern, in Schulen und in kulturellen Einrichtungen viele interessante und abwechslungsreiche Einsatzmöglichkeiten. 

 

Wer kann mitmachen?

Beide Freiwilligendienste stehen jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Das FSJ muss spätestens mit dem 27. Geburtstag abgeschlossen sein. Beim BFD gibt es keine Altersbeschränkung.

 

Kann der Einstieg jederzeit erfolgen?

Das ist möglich. Normalerweise beginnen die Dienste im August oder September.

 

Ist man Sozialversichert?

Ja. Frewillige sind sozial abgesichert. Das heißt, die Freiwilligen sind über ihre Einsatzstelle in der gesetzlichen Unfall-,

Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung versichert.

 

Wie und wo kann ich mich bewerben?

Unter www.ljw-awo-sh.de gibt es unter Freiwilligendienst / Stellensuche einen Überblick über alle verfügbaren Stellen,

bei denen du dich direkt bewirbst.

Worin unterscheiden sich der BFD und das FSJ?

Für Freiwillige unter 27 Jahren unterscheidet sich der BFD und das FSJ nur geringfügig in der Organisation.

 

Wie lange dauert der Einsatz?

In der Regel 12 Monate. Mindestens jedoch 6, höchstens 18 Monate. 

 

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Es gibt ein angemessenes Taschengeld, das je nach Einsatzstelle und Bereich bis zu 451€ betragen kann. Der Betrag setzt sich aus dem Taschengeld von 200€ und einer Verpflegungspauschale zusammen.

 

Besteht ein Urlaubsanspruch?

Ja, auf jeden Fall. Freiwilligen stehen genauso viele Urlaubstage zu, wie allen anderen Beschäftigten der Einsatzstelle.

 

Was steht neben der Arbeit noch an?

Regelmäßig treffen sich die Freiwilligen auf Seminaren. Die insgesamt 25 Seminartage verteilen sich auf 5 Wochenseminare. Bundesfreiwillige ab 27 Jahren haben ein eigenes Seminarkonzept. Die unterschiedlichen Angebote richten sich nach den Interessen und Bedürfnissen der Freiwilligen. Die Teilnahme an den Seminaren ist für die Freiwilligen verpflichtend. Während des gesamten Einsatzes stehen den Freiwilligen für alle Fragen feste Kontaktpersonen zur Verfügung.

 



Einsatzstelle werden

Wenn Sie bei uns einen FSJ- oder BFD-Platz einrichten lassen wollen, so melden Sie sich bitte bei den Referent*innen für die Freiwilligendienste in Kiel. Diese geben Ihnen gerne weitere Informationen.